Beratung und Unterstützung
Die Abteilung Forschung und Technologietransfer ist an der JGU zuständig für das Thema Forschungsförderung und bietet Beratung und Unterstützung bei der Einwerbung externer Drittmittel.
Die Informationen für den FB04 werden durch die Abteilung Forschung der Universitätsmedizin bereitgestellt.
In regelmäßigen Abständen versendet das Team der Forschungsförderung Newsletter mit einer fachbereichsspezifischen Übersicht über aktuelle Förderangebote, die Sie abonnieren können:
Die Gutenberg Academy unterstützt ECRs der JGU mit eigenen Förderlinien dabei, sich in ihrer wissenschaftlichen Community zu positionieren, karriererelevante Netzwerke auszubauen und eigenständig zu forschen.
- Förderlinie: Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen
- Förderlinie: Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen für Promovierende
Die folgenden Informationen gelten NICHT für Angehörige der Universitätsmedizin und des Fachbereichs 04. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des dortigen Ressorts Forschung und Lehre.
Gefördert wird die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen mit Sichtbarkeit in der jeweiligen Scientific Community, bei der die antragstellende Person einen substanziellen Beitrag in Form eines wissenschaftlichen Vortrags oder einer Posterpräsentation von mindestens 10 Minuten leistet. Hierzu zählen Konferenzen, Tagungen oder Workshops.
Was wird nicht gefördert?
Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen wird nicht gefördert.
- Teilnahmen an Summer Schools oder Veranstaltungen, die sich ausschließlich an Promovierende richten wie Kolloquien und Workshops
- Forschungs- oder Archivreisen
Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften können für die Teilnahme an Summer Schools sowie für Forschungs- und Archivreisen u. U. einen Antrag in der Förderlinie Kurzaufenthalte im Ausland beantragen. - sonstige (Fort-)Bildungsreisen
- Einzelvorträge in Seminarreihen oder Gastvorträge/Abendvorträge etc.
- Exkursionen; diese können über das Referat FIN 3 beantragt werden (Ansprechperson: Frau Krick).
- registrierte Promovierende der JGU (R1-Wissenschaftler:innen)
- promovierte Wissenschaftler:innen der JGU bis zu zehn Jahre nach der Promotion (R2/R3)
Erziehungs-/Pflegezeiten, Zeiten längerer bzw. chronischer Krankheit werden entsprechend berücksichtigt (siehe auch: Wichtige Hinweise). Referenzzeitpunkt ist der Tag der Disputation. - Juniorgruppenleiter:innen der JGU (R3)
- W1-Professor:innen / W1-Tenure Track-Professor:innen der JGU (R3)
Wer ist von der Antragstellung ausgeschlossen?
- aktuelle sowie ehemalige Teilnehmende koordinierter Programme mit ECR-Komponente (z.B. SFB, GRK, Mini-Graduiertenkollegs, Forschungsgruppe, MSCA-Doctoral Networks)
- Mitarbeitende außeruniversitärer Einrichtungen (z.B. MPI, HIM, IMB)
- Angehörige der Universitätsmedizin Mainz
Die Förderung wird als Zuschuss in Form von pauschalisierten Höchstbeträgen gewährt. Pro Maßnahme können folgende Maximalbeträge beantragt werden:
- 250,- € für Veranstaltungen innerhalb Deutschlands
- 250,- € für virtuelle Veranstaltungen
- 500,- € für Veranstaltungen innerhalb Europas und
- 750,- € für Veranstaltungen außerhalb Europas.
Die tatsächlich ausgezahlte Fördersumme richtet sich nach den angefallenen und nachgewiesenen förderfähigen Kosten und kann unterhalb der genannten Höchstbeträge liegen.
Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für förderfähige Kosten verwendet werden (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass das Budget für die Förderung begrenzt ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bitte beachten Sie unbedingt:
- In dieser Förderlinie können Sie maximal zwei Anträge pro Kalenderjahr stellen.
- Für Promovierende gilt: Die maximale Fördersumme während der Promotionsphase beträgt 2.500,- €.
- Vormals über die Stufe I geförderte Reisen werden angerechnet.
- Reisekosten (Taxi oder Mietwagen nur mit Ausnahmegenehmigung)
- reine Übernachtungskosten (ohne Frühstück oder sonstige Verpflegung)
- Anmeldegebühren/Konferenzgebühren (ohne Conference Dinner, Rahmenprogramm)
Nicht förderfähige Kosten
- Anschaffungskosten für Bahncard, Deutschlandticket oder Vergleichbares
- Bewirtungskosten
- Verpflegungskosten/Tagegelder
- Mitgliedschaften
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Bei dieser Förderlinie handelt es sich um eine ergänzende Förderung, die nur dann voll in Anspruch genommen werden kann, nachdem andere Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. Drittmittel, Overheads, interne Ressourcen) bereits ausgeschöpft wurden.
- Bei Flugreisen fallen zusätzlich CO2-Kompensationskosten an, die ebenfalls vorzufinanzieren sind. Nähere Informationen hierzu finden Sie bei Dienstreisen unter Bedingungen zur Durchführung von Dienstreisen | Abteilung Personalangelegenheiten.
- Gemäß dem Landesreisekostengesetz gilt eine sechsmonatige Ausschlussfrist, die am Tag nach Beendigung der Dienstreise beginnt. Die bewilligten Mittel müssen daher innerhalb dieser Frist vollständig verausgabt werden. Falls Sie die Mittel in diesem Zeitraum nicht nutzen können – etwa weil die Reise entfallen ist –, informieren Sie uns bitte umgehend (ga@uni-mainz.de).
- Beim Versuch der Umbuchung nicht förderbarer Kosten kann es zur Rückforderung aller bewilligten Mittel kommen. Detaillierte Informationen zur finanziellen Abwicklung entnehmen Sie bitte dem Zuweisungsbescheid.
Im Einklang mit dem Gleichstellungskonzept der JGU stellen wir im Rahmen der Förderlinie „Teilnahme an wissenschaftliche Veranstaltungen“ ergänzende Mittel zur Förderung der Chancengleich bereit („GA-Chancengleichheitszuschuss“). Ziel ist es, die Teilhabe aller ECRs am wissenschaftlichen Austausch und an forschungsbezogenen Aktivitäten zu ermöglichen und die bestmögliche Entfaltung individueller Potenziale zu fördern. Der GA-Chancengleichheitszuschuss ist an eine Bewilligung in der Förderlinie „Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen“ gebunden und kann nicht separat beantragt werden.
Mit dem GA-Chancengleichheitszuschuss stellt die GA eine Reisekostenpauschale für eine mitreisende Person bereit (z. B. eine Betreuungsperson oder Kind – bei Kindern entfällt in der Regel die Pauschale, sofern kein eigenes Ticket erforderlich ist).
Wie kann ich den GA-Chancengleichheitszuschuss beantragen?
- Den GA-Chancengleichheitszuschuss können Sie direkt über unser Antragsformular mitbeantragen.
- Dem digitalen Antrag ist ein Kurzlebenslauf anzufügen.
- Wir behalten uns vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern.
Wie hoch ist der GA-Chancengleicheitszuschuss?
- Die Höhe und der Umfang des GA-Chancengleicheitszuschuss richten sich nach der bewilligten Reisekostenpauschale und sind auf deren Höhe begrenzt.
- Der bewilligte Zuschussbetrag wird auf volle 10 Euro aufgerundet.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen finden Sie in unseren Hinweisen zur Antragstellung.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über unsere Online-Formulare:
- Nach Absenden des Formulars bekommen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben per Mail zugeschickt. Speichern Sie die Mail als PDF-Dokument ab, dies ist Ihr digitaler Antrag.
Falls Sie keine Zusammenfassung erhalten, wenden Sie sich an ga@uni-mainz.de, da Ihre Eingaben wahrscheinlich nicht an uns übermittelt wurden und folglich nicht bearbeitet werden können! - Der Antrag ist zu unterzeichnen durch:
- die antragstellende Person
- bei Promovierenden zusätzlich den:die Promotionsbetreuer:in
- die Leitung der nächsthöheren strukturellen Einheit (Institutsleitung oder Äquivalent, ggf. Fachbereichsleitung)
- Schicken Sie den unterzeichneten Antrag per Mail mit allen digitalen (oder gescannten) Unterschriften sowie einem Nachweis der aktiven Teilnahme als Scan oder pdf an die Gutenberg Academy: ga@uni-mainz.de.
Beachten Sie:
- Anträge müssen vor Reiseantritt bewilligt sein.
- Unterschriften einzuholen kann Zeit brauchen, bitte planen Sie dies ein.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Das gilt insbesondere auch bei falsch oder unvollständig ausgefüllten Pflichtfeldern!
- Der unterschriebene PDF-Antrag muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ausfüllen des Antragsformulars unter ga@uni-mainz.de eingehen, sonst ist dies ein Ablehnungsgrund.
Die Antragsberechtigung für R2/R3-Wissenschaftler:innen werden wie folgt verlängert:
- Bei Erziehungszeiten:
- Für Wissenschaftler:innen um die tatsächlich in Anspruch genommenen Erziehungszeiten, maximal jedoch um ein Jahr je Kind. Zusätzlich werden pauschal neun Monate für die Schwangerschaft der gebärenden Person berücksichtigt.
- Bei Pflegezeiten oder Zeiten schwerer Krankheit:
- Verlängerung um bis zu einem Jahr. Pflegezeiten werden berücksichtigt, sofern eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit einer bzw. eines Angehörigen vorliegt und die Pflege durch die antragstellende Person erfolgt ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Alle Anträge müssen vollständig vor Reiseantritt bei der GA eingegangen sein. Anträge auf rückwirkende Förderung werden nicht bearbeitet.
- Zwischen dem 15. November und 31. Dezember werden keine Anträge bearbeitet. Anträge für die Teilnahme an Veranstaltungen in diesem Zeitraum müssen bis zum 15. November eingegangen sein.
- Der unterschriebene PDF-Antrag muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ausfüllen des Antragsformulars unter ga@uni-mainz.de eingehen, sonst ist dies ein Ablehnungsgrund.
Gefördert wird die Organisation bzw. Ausrichtung wissenschaftlicher Veranstaltungen für Promovierende.
- Mindestens 80 % der tatsächlichen Teilnehmenden der Veranstaltung müssen Promovierende an der JGU sein. Dies ist durch eine Teilnehmendenliste nachzuweisen
- Die maximale Fördersumme pro Antrag beträgt 2.500,- €.
- Jede Person darf nur einen Antrag pro Jahr stellen.
Was wird nicht gefördert?
- Veranstaltungen, die nicht an der JGU stattfinden
- Veranstaltungen für Studierende
- Veranstaltungen, bei denen die Mehrheit der Teilnehmenden keine JGU-Angehörigen sind
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Ansprechpartnerin (Melina Rehner) zu führen.
In diesem Vorgespräch werden die formalen Anforderungen geklärt sowie eine erste Einschätzung des Vorhabens gegeben.
- Promovierte Wissenschaftler:innen der JGU bis zu zehn Jahre nach der Promotion (R2/R3);
Erziehungs-/Pflegezeiten, Zeiten längerer bzw. chronischer Krankheit werden entsprechend berücksichtigt (siehe auch Hinweis unten). Referenzzeitpunkt ist der Tag der Disputation. - Juniorgruppenleiter:innen der JGU (R3)
- W1-Professor:innen / W1-Tenure Track-Professor:innen der JGU (R3)
- Professor:innen der JGU (R4)
Die Einbindung von Promovierenden in den Antragsprozess wird empfohlen, um ihnen frühzeitig praktische Erfahrungen im Umgang mit Förderanträgen zu ermöglichen.
Wer ist von der Antragstellung ausgeschlossen?
- Mitarbeitende außeruniversitärer Einrichtungen (z.B. MPI, HIM, IMB)
- Angehörige der Universitätsmedizin Mainz
Die maximale Fördersumme beträgt 2.500,- €
Die Förderung versteht sich als Ergänzung zu vorhandenen Mitteln der Lehrstühle/Institute/Fachbereiche einschl. Drittmitteln, Programmpauschalen etc., die vorrangig auszuschöpfen sind. Eine Kofinanzierung der geplanten Veranstaltung durch andere Mittelgeber ist möglich und erwünscht.
- Kosten für Reisen
- Unterbringung und Kinderbetreuung der aktiv Teilnehmenden (Übernachtung mit Frühstück ist zulässig, jedoch keine weitere Verpflegung, keine Tagegelder)
Nicht förderfähige Kosten
- Raumkosten/-miete
- Honorare
- Verpflegung/Catering
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail an ga@uni-mainz.de.
Der Antrag ist als ein PDF-Dokument einzureichen. Der Antrag muss folgende Dokumente enthalten:
- Das ausgefüllte Antragsformular „Antrag_Veranstaltung_fuer_Promovierende“
- Unterzeichnet von der antragstellenden Person und der Leitung der nächsthöheren strukturellen Einheit (Institutsleitung oder Äquivalent, ggf. Fachbereichsleitung)
- Eine kurze Beschreibung des Vorhabens (max. 1–2 Seiten) mit Darstellung des Themas sowie der zentralen Fragestellungen
- Eine Liste der Teilnehmenden (ggf. vorläufig), aus der hervorgeht, dass es sich um eine wissenschaftliche Veranstaltung für Promovierende handelt
- Programm bzw. ein vorläufiger Programmentwurf
- Finanzierungsplan mit detaillierter Aufstellung aller anfallenden Kosten sowie Angabe, welche Anteile durch diese Förderlinie getragen werden sollen
- Begründung für die beantragten Mittel
- Angaben zu weiteren Anträgen bei anderen Fördermittelgebern sowie ggf. entsprechende Nachweise
Beachten Sie:
- Unterschriften einzuholen kann Zeit brauchen, bitte planen Sie dies ein.
- Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. Dies gilt insbesondere für fehlende oder unvollständig ausgefüllte Pflichtangaben
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Ansprechpartnerin (Melina Rehner) zu führen.
In diesem Vorgespräch werden die formalen Anforderungen geklärt sowie eine erste Einschätzung des Vorhabens gegeben.
Die Antragsberechtigung für R2/R3-Wissenschaftler:innen werden wie folgt verlängert:
- Bei Erziehungszeiten:
- Für Wissenschaftler:innen um die tatsächlich in Anspruch genommenen Erziehungszeiten, maximal jedoch um ein Jahr je Kind. Zusätzlich werden pauschal neun Monate für die Schwangerschaft der gebärenden Person berücksichtigt.
- Bei Pflegezeiten oder Zeiten schwerer Krankheit:
- Verlängerung um bis zu einem Jahr. Pflegezeiten werden berücksichtigt, sofern eine nachgewiesene Pflegebedürftigkeit einer bzw. eines Angehörigen vorliegt und die Pflege durch die antragstellende Person erfolgt ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Alle Anträge müssen vollständig vor Konferenzbeginn bei der GA eingegangen sein. Anträge auf rückwirkende Förderung werden nicht bearbeitet.
- Zwischen dem 15. November und 31. Dezember werden keine Anträge bearbeitet. Anträge für Konferenzen in diesem Zeitraum müssen bis zum 15. November eingegangen sein.
Das Thema Gründung und Innvoation wird an der JGU durch GUTENBERG innovate gefördert.
Zudem finden Sie Unterstützung für Ihr Gründungsvorhaben bei die RMU Startup Academy.
Für Frauen
Förderung für Wissenschaftlerinnen der Fachbereiche 08, 09, 10 und dem Helmholtz-Institut Mainz (HIM). Externe Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen, bspw. der MPIs oder des IMBs, sind ebenso willkommen.
Förderung von promovierenden/promovierten sowie habilitierenden Wissenschaftlerinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, der Kunst und der Musik, die an der JGU tätig sind.
MeMentUM richtet sich an promovierte (Zahn-)Ärztinnen sowie promovierende/promovierte Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen, die an der Universitätsmedizin beschäftigt sind.
Exzellenzförderung
Das GAFP bietet herausragenden Promovierenden sowie Künstlerinnen und Künstlern (Juniormitglieder) einen regelmäßigen interdisziplinären Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Künstlerinnen und Künstlern der JGU (Seniormitglieder) und unterstützt sie bei ihrem beruflichen Weg in die Wissenschaft oder Kunst. Durch die Betreuung eines Seniormitglieds im Rahmen einer universitätsinternen Patenschaft und die Möglichkeit des externen Mentorings durch eine renommierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens werden sie ideell gefördert.
Das externe Mentoring als karrierebegleitende Betreuung und Austausch über die Grenzen der eigenen Universität hinweg, eröffnet den Juniormitgliedern auch Einblicke in andere universitäre oder nichtwissenschaftliche Tätigkeitsfelder.
Im Rahmen strukturierter Programme